Neue Kooperation mit dem Wohnungsunternehmen GEWOBAG

Neue Kooperation mit dem Wohnungsunternehmen GEWOBAG
Datum:
Autor*in:
Marc Grube

Kürzlich konnten wir einen Kooperationsvertrag mit dem landeseigenen Wohnungsunternehmen GEWOBAG unterzeichnen. Das ist ein großer Erfolg für Housing First Berlin und ein wichtiger Schritt zur Beseitigung von Obdachlosigkeit in der Hauptstadt.

Wohnraum akquirieren, in Berlin eine besondere Herausforderung.

In Berlin eine Wohnung zu finden, ist schwerer denn je. Steigende Mietpreise und eine allgemeine Knappheit von Wohnraum machen die Wohnungssuche zunehmend komplizierter. Selbst Menschen mit einem festen Einkommen und stabilen Lebensverhältnissen kostet die Suche nach einer Wohnung oft viel Zeit, Energie und erfordert entsprechendes Durchhaltevermögen. Umso schwieriger ist es für ökonomisch benachteiligte Menschen, wie zum Beispiel Obdachlose, eine eigene Wohnung zu finden. Die Wohnbaugesellschaft GEWOBAG hat nun in einer Kooperationsvereinbarung zugesichert, obdachlose Menschen gemeinsam mit Housing First Berlin zurück in eigenen Wohnraum zu bringen.

Wie überzeugt man Wohnbaugesellschaften und Privatpersonen davon, Wohnungen für Housing First Berlin zur Verfügung zu stellen?

Um Menschen, die obdachlos sind und häufig zusätzliche Problemlagen haben, in ihren eigenen Wohnraum zu bringen, braucht es Fingerspitzengefühl, Überzeugungsarbeit und Durchhaltevermögen. Unser Koordinator für Wohnraum Sebastian Böwe hat langjährige Erfahrung in der Akquise von Wohnraum für wohnungslose Menschen. Bei Housing First Berlin vermittelt er den Kontakt zwischen den Teilnehmenden und den Wohnungsbaugesellschaften. Vorab informiert er interessierte Wohnbaugesellschaften und Privatpersonen, die Wohnraum vermieten möchten, über die Rahmenbedingungen und Sicherheiten, die sie erhalten.

Welche Vorteile hat eine Vermietung an Teilnehmende von Housing First?

  • die Kautions- und Mietzahlungen erfolgen durch direkte Überweisung des Transferleistungsträgers (in der Regel vom Jobcenter)
  • Mieter*innen verfügen in jedem Fall über Mieterhaftpflichtversicherungen und Hausratversicherungen
  • es gibt für alle Belange eine/n direkte/n Ansprechpartner*in beim Projekt
  • im Falle von Problemen werden die Mitarbeiter*innen unmittelbar aktiv, um die Probleme vor Ort zu lösen
  • im Bedarfsfall kann ein Schadensausgleich bis zur Höhe von 3 Monatskaltmieten über den Projektträger in Anspruch genommen werden
  • städtische Wohnungsgesellschaften können die Vermietung auf die Quotenerfüllung der Wohnungsvergabe an WBS-Berechtigte bzw. an besondere Bedarfsgruppen anrechnen

Es braucht mehr sozial engagierte Wohnbaugesellschaften wie die GEWOBAG

Um obdachlose Menschen flächendeckend und langfristig in eigenen Wohnraum zu bringen, benötigt es mehr Unternehmen, wie die GEWOBAG. Das 1919 gegründete Traditionsunternehmen mit rund 58.000 Wohnungen in Berlin setzt sich bereits seit Jahren für die aktive Gestaltung des gesellschaftlich-sozialen Wohnumfeldes ein. Neben Projekten für geflüchtete Menschen, Senior*innen und Kinder, unterstützt die GEWOBAG mit der Kooperationsvereinbarung jetzt auch obdachlose Menschen bei der Suche nach Wohnraum.

Herzlichen Dank für die aktive Unterstützung!

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